Beratung
Seit dem 01.01.2016 sind Änderungen in der Landesbauordnung Sachsen in Kraft.
Ich möchte hier besonders auf die Einbaupflicht von Rauchwarnmeldern für Neu- und Umbauten hinweisen.
§ 47 Landesbauordnung Sachsen
Aufenthaltsräume
(4) Aufenthaltsräume, in denen bestimmungsgemäß Personen schlafen, und Flure, die zu diesen Aufenthaltsräumen führen, sind jeweils mit mindestens einem Rauchwarnmelder auszustatten, soweit nicht für solche Räume eine automatische Rauchdetektion und angemessene Alarmierung sichergestellt sind. Die Rauchwarnmelder müssen so eingebaut oder angebracht und betrieben werden, dass Brandrauch frühzeitig erkannt und gemeldet wird. Die Sicherstellung der Betriebsbereitschaft obliegt den unmittelbaren Besitzern, es sei denn, der Eigentümer übernimmt diese Verpflichtung selbst.
Zwei Normen sind für Rauchwarnmelder bindend:
EN 14604 – europäische Produktnorm – diese kann nach vfdb 14-01 erweitert werden
DIN 14676 – deutsche Anwendernorm
Als zertifizierte Fachkraft nach DIN 14676 biete ich Ihnen meine Dienstleistung bei Planung, Beratung, Montage und Wartung von Rauchwarnmeldern an.